Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der SaaS-Plattform watch-inventory.com. Ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen
Nassiem Al-Sheikh Mustafa, Fritz-Flinte-Ring 60, 22309 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“)
und dem Kunden über die Nutzung der unter watch-inventory.com bereitgestellten Software-as-a-Service-Plattform (nachfolgend „Plattform“).
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommen nicht zustande; der Anbieter behält sich vor, entsprechende Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zu sperren.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Funktionsumfang und Leistungsmerkmale ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf watch-inventory.com/preise sowie aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Funktionsbeschreibung.
(2) Die Plattform unterstützt unter anderem folgende Funktionen:
- Verwaltung des Uhren-Inventars (Stammdaten, Bilder, Dokumente);
- Erstellung und Archivierung von Ankaufsbelegen, Rechnungen, Echtheits- und Servicezertifikaten;
- Übertragung von Inseraten an Drittplattformen (eBay, Chrono24, Kleinanzeigen, Shopify) auf ausdrückliche Veranlassung des Kunden;
- Buchhaltungs-Funktionen einschließlich GoBD-konformer Belegerfassung, Audit-Log, unveränderlicher Beleg-Ablage und Datenexport;
- Steuerberater-Zugang als separate Benutzerrolle mit eingeschränkten Rechten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen anzupassen, soweit hierdurch der vom Kunden gebuchte Kernleistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 3 Demo, Demo-Account, Vertragsschluss, Onboarding
(1) Interessenten können vor Vertragsschluss eine unverbindliche Vorführung der Plattform (nachfolgend „Demo“) sowie — nach Absprache und Bereitstellung durch den Anbieter — einen zeitlich befristeten Zugang zu einem vorpopulierten Testsystem (nachfolgend „Demo-Account“) anfordern. Demo und Demo-Account sind kostenfrei, begründen keinen Vertrag über die Nutzung der Plattform und keine Zahlungsverpflichtung; sie dienen ausschließlich der Prüfung des Funktionsumfangs.
(2) Der Demo-Account wird grundsätzlich für sieben Kalendertage bereitgestellt und endet danach automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Demo-Account verarbeitete Inhalte sind Beispieldaten des Anbieters; produktive Daten des Interessenten sollen dort nicht eingegeben werden.
(3) Die Darstellung der Pakete und Preise auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Interessenten zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform kommt erst durch ein vom Kunden in Textform abgegebenes Angebot (Bestellung) und dessen Annahme durch den Anbieter in Textform (insbesondere durch Auftragsbestätigung oder Bereitstellung der Zugangsdaten zum produktiven Konto) zustande.
(4) Im Anschluss an den Vertragsschluss erfolgt ein individuelles Onboarding. Dieses umfasst je nach gebuchtem Paket insbesondere die Einrichtung des Briefkopfes und des Rechnungsformats, die Anbindung der vom Kunden gewählten Drittplattformen, die Anlage von Benutzer- und Steuerberater-Konten sowie die Übernahme bestehender Inventardaten. Die Bereitstellung der Plattform zur produktiven Nutzung erfolgt nach Abschluss des Onboardings; bis dahin ist keine Vergütung geschuldet, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
§ 4 Leistungen, Verfügbarkeit, Wartung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Monatsdurchschnitt an.
(2) Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Zeiten geplanter Wartungsfenster sowie Ausfallzeiten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Drittplattformen, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, notwendige Notfallmaßnahmen). Wartungsfenster werden, soweit möglich, mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail oder über die Plattform angekündigt und auf nutzungsarme Zeiten gelegt.
(3) Die Nutzung der Plattform setzt einen aktuellen Webbrowser (jeweils aktuelle Versionen von Chrome, Firefox, Safari, Edge) sowie eine funktionierende Internetverbindung voraus. Der Anbieter schuldet weder Hardware noch Internetverbindung des Kunden.
§ 5 Preise, Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Plattform angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch in einem GoBD-konformen Format. Die Zahlung erfolgt per Rechnung mit Überweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Abweichende Abrechnungsintervalle (insbesondere bei Enterprise-Verträgen) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen sowie eine Pauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung zeitweise zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperre unberührt. Der Zugriff auf bereits erfasste Belege im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(5) Preisanpassungen sind dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Wirksamwerden der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen; ansonsten gilt die Anpassung als angenommen. Auf das Sonderkündigungsrecht wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Standardmäßig beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Abweichende Laufzeiten (insbesondere bei Enterprise-Verträgen) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Die Beschränkung der Laufzeitbindung nach § 309 Nr. 9 BGB ist für Unternehmer nicht anwendbar.
(3) Der Demo-Account nach § 3 Abs. 2 endet automatisch ohne Kündigung. Eine Demo nach § 3 Abs. 1 begründet kein Dauerschuldverhältnis.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126 b BGB). Die Kündigung kann per E-Mail an support@watch-inventory.com oder über die in der Plattform bereitgestellte Kündigungsfunktion erfolgen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist, wenn der Kunde wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag trotz Abmahnung weiterhin verletzt, oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
§ 7 Daten des Kunden, Export, Aufbewahrung
(1) Sämtliche vom Kunden erfassten oder erzeugten Daten (Inventardaten, Belege, Rechnungen, Bilder, Korrespondenz) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhebt an diesen Daten keine eigenen Rechte über das Erforderliche zur Vertragserfüllung sowie das in § 11 geregelte Nutzungsrecht an anonymisierten/aggregierten Daten hinaus.
(2) Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (CSV; PDF für Belege) über die Plattform exportieren.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen weiterhin in einem Lese-Modus zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die operativen Datenbestände gelöscht. Buchhaltungs- und Belegunterlagen, die nach §§ 145 ff. AO, § 257 HGB einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, bewahrt der Anbieter innerhalb der gesetzlichen Fristen revisionssicher auf, sofern der Kunde nicht zuvor schriftlich nachweist, dass diese Daten beim Kunden bereits revisionssicher archiviert sind. Im letztgenannten Fall werden die Daten unverzüglich gelöscht.
(4) Vor planmäßiger Löschung wird der Anbieter den Kunden in Textform vorwarnen und auf die Möglichkeit des Exports hinweisen.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und unter Beachtung der Rechte Dritter zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, Inhalte hochzuladen, die gegen Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der in die Plattform eingestellten Inhalte (Belege, Rechnungen, Inserate, Bilder, Beschreibungen) selbst verantwortlich. Die Erstellung von Belegen und Rechnungen über die Plattform entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Einhaltung steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Vorschriften.
(3) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Anzeichen eines unbefugten Zugriffs hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren und sein Passwort zu ändern.
(4) Der Kunde sichert zu, dass er seine Bestandsdaten (Firma, Anschrift, USt-IdNr., Bankverbindung) bei Änderungen unverzüglich in der Plattform aktualisiert.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Anbieter aufgrund einer Verletzung der Pflichten aus diesem § 8 durch den Kunden geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Diese Freistellungspflicht greift nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 9 Integration von Drittplattformen
(1) Die Plattform ermöglicht die Übertragung von Inseraten an externe Marktplätze und Shopsysteme (insbesondere eBay, Chrono24, Kleinanzeigen, Shopify). Die Übertragung erfolgt ausschließlich auf Veranlassung des Kunden. Der Kunde ist für die Einhaltung der Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittplattform selbst verantwortlich und schließt eigenständig Verträge mit den Drittanbietern.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, den Funktionsumfang oder die Vergütungsstrukturen der Drittplattformen. Soweit Drittplattformen ihre Schnittstellen (APIs) ändern oder einstellen, ist der Anbieter zur Anpassung nur im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen verpflichtet.
(3) Etwaige Gebühren der Drittplattformen (Einstellgebühren, Verkaufsprovisionen) sind nicht in der Vergütung an den Anbieter enthalten und vom Kunden direkt mit der Drittplattform abzurechnen.
§ 10 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Anbieter und Kunde verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten von Lieferanten, Käufern, Mitarbeitern des Kunden), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Mustervertrag wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt und ist über die Plattform abrufbar.
§ 11 Nutzungsrechte an anonymisierten und aggregierten Daten
(1) Der Kunde räumt dem Anbieter ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht-exklusives, unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den von ihm erfassten Inventar-, Transaktions- und Nutzungsdaten ein, soweit diese vor der Nutzung ausreichend anonymisiert oder zu Statistiken aggregiert worden sind, dass eine Identifikation einzelner natürlicher Personen oder eines einzelnen Kunden nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist (Art. 4 Nr. 5 DSGVO).
(2) Der Anbieter darf die in Absatz 1 genannten Daten insbesondere nutzen für:
- die Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform sowie ihrer Funktionen,
- die Erstellung und Veröffentlichung von Markt- und Branchenstatistiken (z. B. Preisentwicklung von Referenzen, durchschnittliche Lagerdauer, Verteilung über Verkaufskanäle),
- die Entwicklung von Benchmarks und Analyse-Funktionen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden können,
- das Training maschineller Lernverfahren zur Qualitätssicherung und Anomalieerkennung innerhalb der Plattform.
(3) Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in einer Form, die keine Rückschlüsse auf einzelne Kunden oder Endkunden zulässt. Der Anbieter wird die Datensätze vor jeglicher Auswertung oder Weitergabe unter Beachtung des Standes der Technik anonymisieren oder aggregieren.
(4) Personenbezogene Daten Dritter (z. B. Käufer- oder Lieferantendaten) werden ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und nur in Übereinstimmung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag verarbeitet.
§ 12 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere geschäftliche und technische Informationen) Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht für andere Zwecke als die Durchführung dieses Vertrags zu nutzen.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) bei Abschluss des Vertrags allgemein bekannt waren, (b) ohne Verschulden der empfangenden Partei nachträglich allgemein bekannt werden, (c) nachweislich auf rechtmäßige Weise von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden oder (d) aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung offenbart werden müssen.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
§ 13 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Funktionalität der Plattform gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht zugesichert.
(2) Bei wesentlichen Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Der Kunde wird dem Anbieter Mängel unverzüglich nach deren Feststellung anzeigen. Schlägt die Nachbesserung zweimal innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach erfolgloser angemessener Fristsetzung mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, in zumutbarem Umfang an der Diagnose und Behebung von Mängeln mitzuwirken (z. B. Reproduktion des Fehlers, Bereitstellung von Logdateien).
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut – sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vom Kunden innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettovergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – insbesondere für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Rufschäden, ausgebliebene Verkäufe auf Drittplattformen sowie für mittelbare Folgeschäden – ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für den Verlust von Daten ist auf denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
(5) Die Bestimmungen dieses § 14 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Höhere Gewalt
Soweit eine Partei aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise gehindert ist, ist sie für die Dauer und im Umfang des Hindernisses von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Energie-Infrastruktur sowie Streiks und Aussperrungen, sofern sie nicht das eigene Unternehmen betreffen.
§ 16 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderungen aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Vorgaben, einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung, Änderungen im Marktumfeld oder Erweiterungen oder Verbesserungen der Plattform erforderlich sind und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der geänderten AGB ordentlich zu kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz des Anbieters (Hamburg). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters.
(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis beruht.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
Stand: Juni 2026